Unbezahlte Wegezeiten – wann unverhältnismäßig?

Unbezahlte Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort unverhältnismäßig

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.01.2021, Aktenzeichen 12 Sa 1859/19

Regelt eine Betriebsvereinbarung kumuliert unbezahlte verpflichtende Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Arbeitsort mit bis zu 1.25 unbezahlten Stunden pro Tag so ist diese Regelung unverhältnismäßig und somit unwirksam.

Diese Änderungskündigung ist sozial ungerechtfertigt

Verhältnismäßigkeit einer Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, Aktenzeichen 2 AZR 509/15

Eine Änderungskündigung ist unverhältnismäßig und damit sozial ungerechtfertigt, wenn die Änderung des Beschäftigungsortes durch Ausübung des Direktionsrechts der Arbeitgeberin angeordnet werden kann.