Urlaubsanspruch – Wann verfällt er?
Wann verfällt nicht genommener Urlaub?
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2019, Aktenzeichen 9 AZR 546/17
In seiner weiterentwickelten Rechtsprechung geht das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer erforderlichenfalls förmlich, auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.