Urlaubsvergütung nach Arbeitszeitverringerung – Teilzeitarbeit
Urlaubsentgelt nach dem Entgeltausfallprinzip bei Teilarbeitszeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018, Aktenzeichen 9 AZR 486/17
Wird Urlaub nach Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch genommen, aber vorher erworben, so ist das Urlaubsentgelt entsprechend der Vergütung vor der Änderung zu gewähren. (Geänderte Rechtsprechung des BAG)