Urlaubsrechtliche Einheit mehrerer Arbeitsverhältnisse
Urlaubsanspruch bei kurzzeitiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2015, Aktenzeichen 9 AZR 224/14
Wird zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag nach kurzzeitiger Unterbrechung vereinbart, so gelten beide Vertragsverhältnisse als urlaubsrechtliche Einheit.