Keine Abfindung wegen fristloser Kündigung
Anspruch auf Abfindung entfällt wegen fristloser Kündigung des Arbeitnehmers
Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2017, Aktenzeichen 3 Sa 496/16
Wurde im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung die Zahlung einer Abfindung vereinbart, wird die Abfindung hinfällig, falls der Arbeitnehmer einseitig vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristlos kündigt.