Wirksamkeit fristlose Kündigung – Unentschuldigtes Fehlen
Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2022, Aktenzeichen 6 Sa115/22 Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden, also eine Prüfung, ob das Mittel der fristlosen Kündigung zur Erreichung des Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist. Ein Unternehmen, das im Messebau angesiedelt ist, hatte bis Juli 2021, … Weiterlesen