Ist ein Vermittlungshonorar bei Arbeitnehmerüberlassung gerechtfertigt?
Vermittlungshonorar bei Arbeitnehmerüberlassung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05. November 2020, Aktenzeichen III ZR 156/19
In einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag darf ein Vermittlungshonorar vereinbart werden, das maximal zwei Bruttomonatsgehälter nicht übersteigt und sich für jeden vollen Monat der Überlassung um ein Zwölftel reduziert.