Kündigung eines Wahlvorstandsmitglieds wegen Weiterleitung von sensiblen persönlichen Daten an eine private E-Mail-Adresse
Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen 5 Ca 101/23 Amtliche Leitsätze: 1. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Rechtsschutzinteresse auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte mehr. Denn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Warnfunktion entfallen. Ein Entfernungsanspruch kann nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, die Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch … Weiterlesen