Alternative Beschäftigungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Kündigung
Keine Leiharbeitnehmer für Dauervertretung
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.09.2020, Aktenzeichen 5 Sa 14/20
Die Arbeitgeberin kann sich nicht auf den Sachgrund der Vertretung berufen, wenn die fortlaufende befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers den Schluss auf einen dauerhaften Bedarf an dessen Beschäftigung zulässt.