Vorsätzliche Vertragsverletzung – Schadenersatz
Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2018, Aktenzeichen 8 AZR 141/16
Einem etwaigen Verfall der Ansprüche auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung steht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn der Schuldner den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer geltenden Ausschlussfrist erfüllt werde.