Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten
Zulässigkeit von Videoüberwachung im Betrieb
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen 2 AZR 395/15
Besteht im Unternehmen ein begründeter Anfangsverdacht von Straftaten, ist zur Aufklärung der Einsatz von Videoüberwachung gerechtfertigt.