Vergütungsanspruch für betrieblichen Verbesserungsvorschlag

Verjährung des Vergütungsanspruches für einen betrieblichen Verbesserungsvorschlag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2015, Aktenzeichen 9 AZR 431/13

Wird in einer Betriebsvereinbarung die Verjährung von Vergütungsansprüchen für Verbesserungsvorschläge festgelegt, kann eine Vergütung nicht später nachwirkend geltend gemacht werden.