Vergütungsanspruch für betrieblichen Verbesserungsvorschlag
Verjährung des Vergütungsanspruches für einen betrieblichen Verbesserungsvorschlag
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2015, Aktenzeichen 9 AZR 431/13
Wird in einer Betriebsvereinbarung die Verjährung von Vergütungsansprüchen für Verbesserungsvorschläge festgelegt, kann eine Vergütung nicht später nachwirkend geltend gemacht werden.