Mitgliederwahl nicht per Videokonferenz

Wahl von Mitgliedern der Arbeitnehmervertretungen nicht per Videokonferenz

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2020, Aktenzeichen 12 TaBVGa 1015/20

Da für die Wahlen in Vertreterpositionen oder von Ausschussmitgliedern durch die anwesenden Mitglieder der Arbeitnehmervertretung eine ausdrückliche Ausnahme von dem Anwesenheitsgrundsatz fehlt, ist von der Erforderlichkeit einer physischen Anwesenheit der Mitglieder zur Durchführung der Wahlen auszugehen.

Fehlerhafte Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2020, Aktenzeichen 16 TaBV 116/19

Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre. Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl.