Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen mangelnder Deutschkenntnisse ausländischer Arbeitnehmer
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2024, Aktenzeichen 10 TaBV 51/23 Amtliche Leitsätze: 1. Die im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer sind der deutschen Sprache iSv. § 2 Abs. 5 WO der Wahlordnung zum BetrVG mächtig, wenn ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die zum Teil komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt eines Wahlausschreibens verstehen zu können. Das folgt aus dem … Weiterlesen