Mangelnde Transparenz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2017, Aktenzeichen 8 AZR 378/16

Die mangelnde Transparenz einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Höhe der Vertragsstrafe führt zu ihrer Unwirksamkeit und ihrem ersatzlosen Fortfall unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen.