Bewerbung abgelehnt – Entschädigung
Bewerbung abgelehnt – Entschädigung wegen Diskriminierung des weiblichen Geschlechts
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Juni 2013, Aktenzeichen 11 Sa 335/13
Eine Bewerberin erhielt ihre Bewerbungsunterlagen zurück, in denen von der Arbeitgeberin fett unterstrichen wurde: Kind, 7 Jahre alt! Eine auf dieser Basis erfolgte Ablehnung stellt eine mittlere Diskriminierung des weiblichen Geschlechts dar.