Bewerbung abgelehnt – Entschädigung

Bewerbung abgelehnt – Entschädigung wegen Diskriminierung des weiblichen Geschlechts

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Juni 2013, Aktenzeichen 11 Sa 335/13

Eine Bewerberin erhielt ihre Bewerbungsunterlagen zurück, in denen von der Arbeitgeberin fett unterstrichen wurde: Kind, 7 Jahre alt! Eine auf dieser Basis erfolgte Ablehnung stellt eine mittlere Diskriminierung des weiblichen Geschlechts dar.