Weisung der Arbeitgeberin muss billigem Ermessen entsprechen

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin unverbindlich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2017, Aktenzeichen 10 AZR 330/16 und 5 AS 7/17 (14.September 2017)

Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

Entspricht die Weisung einer Arbeitgeberin nicht billigem Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung, muss dieser nicht gefolgt werden.

Arbeitsort im Arbeitsvertrag kann nicht durch Weisung geändert werden

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2016, Aktenzeichen 7 SaGa 1629/16

Nicht jede Weisung der Arbeitgeberin zum Arbeitsort unterliegt allein ihrem Direktionsrecht. Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig einen anderen Arbeitsort zuweisen.