Ablehnung einer Bewerbung aus religiösen Gründen
Ungleichbehandlung wegen Religion oder Weltanschauung
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.04.2018, Aktenzeichen C 414/16
Begründet eine Kirche oder religiöse Organisation eine Handlung, wie etwa die Ablehnung einer Bewerbung damit, dass die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung sei, unterliegt dieses Vorbringen gegebenenfalls einer gerichtlichen Kontrolle. Dabei hat die Kirche oder religiöse Organisation die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls darzulegen und zu erläutern, warum die geltend gemachte Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich ist.