Karenzentschädigung und Arbeitslosengeld
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil 30.01.2014, Aktenzeichen 13 Sa 744/13
Wird im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot eine Entschädigung für die Karenzzeit vereinbart, so ist das Arbeitslosengeld nicht auf diese Entschädigung anzurechnen.