Betriebsübergang ohne Betriebsmittel
Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27.02.2020, Aktenzeichen C 298/18
Ein Betriebsübergang kann auch ohne Übergang von Betriebsmitteln erfolgen, wenn der neue Unternehmensinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der Belegschaft übernimmt, die sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hatte.