Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2019, Aktenzeichen 1 ABR 35/18

Der Wirtschaftsausschuss ist über die wirtschaftliche und finanzielle Lage in dem Unternehmen zu unterrichten in dem er gebildet ist. Er ist nicht berechtigt, Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des beherrschenden Unternehmens zu verlangen, selbst wenn enge steuerrelevante Beziehungen (Organschaft) zwischen beiden Unternehmen bestehen.

Unterrichtung Wirtschafsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten

Unterrichtung Wirtschaftsausschuss

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2019, Aktenzeichen 1 ABR 25/18

Unternehmen haben den Wirtschaftsausschuss anhand aussagekräftiger Unterlagen über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

Zuständigkeit der Einigungsstelle

Zuständigkeit der Einigungsstelle bei unzureichender Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019, Aktenzeichen 1 ABR 37/17

Wird einem Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder ungenügend entsprochen, und es kommt hierüber keine Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

Wirtschaftsauschuss eines Gemeinschaftsbetriebes

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 10/14

Der Wirtschaftsausschuss eines Gemeinschaftsbetriebes ist ausschließlich beim beherrschenden Unternehmen einzurichten, wenn dieses Alleineigentümer des anderen beteiligten Unternehmens ist und in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt.