Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit
Betriebsrat muss Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zustimmen
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.07.2016, Aktenzeichen 13 TaBVGa 2/16
Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.