Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber
Zeiterfassungssystem ist verpflichtend für Arbeitgeber
Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Aktenzeichen 2 Ca 94/19
Arbeitgeber sind zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung entsprechend der europäischen Grundrechte-Charta verpflichtet.