Keine elektronische Signatur ohne erforderliches Zertifikat
Gültigkeit einer elektronischen Signatur
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Aktenzeichen 36 Ca 15296/20
Wird ein System zur elektronischen Signatur ohne erforderliches Zertifikat verwendet, ist das elektronisch unterzeichnete Dokument ungültig.