Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Abgeltung Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 353/21
Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub sowie arbeits- bzw. tarifvertraglichen Ansprüchen auf Erholungsurlaub ein selbstständiger Anspruch.