Abfindung – Zuschläge nicht deckeln

Dürfen Zuschläge für die Zahlung einer Abfindung gedeckelt werden?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 1 ABR 31/18

Das Ziel der Zuschlagszahlung, besondere Nachteile ausgleichen, die zum Unterhalt von Kindern verpflichtete oder schwerbehinderte Arbeitnehmer durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes erleiden, würde bei einer Deckelung der Abfindung einschließlich Zuschlagszahlung, nicht oder nur unzureichend erreicht.