Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung ist zwingend
Anhörung des Betriebsrats bei einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung
Urteil vom 23.10.2014, Aktenzeichen 2 AZR 736/13
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat zu jeder Kündigung anzuhören. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.