Arbeitnehmerüberlassung darf nicht dauerhaft sein

Betriebsrat darf dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ablehnen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2012, 17 TaBV 124/11

Eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist nicht zulässig. Beabsichtigt die Arbeitgeberin die dauerhafte Besetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern, so kann der Betriebsrat die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers für diese Stelle ablehnen.